Lieber Eigentümer,
Sie möchten Ihr Objekt erfolgreich verkaufen, ABER eigenständig?

Hier ein paar Tipps :
-nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Realisierung dieses Projekts
-gehen Sie seriös an die Objektdarstellung heran
-machen Sie gute Fotoaufnahmen von aufgeräumten Räumlichkeiten
-erstellen Sie gut leserliche Texte zur Objektbeschreibung
-heben Sie ALLE Vorteile der Immobilie und deren Umgebung hervor
-erwähnen Sie evtl. vorhandene Mängel, um spätere Haftung auszuschließen
-geben Sie alle ausschlaggebenden Entscheidungspunkte sprich Eckdaten im Exposé an
-vergleichen Sie auf verschiedenen Portalen ähnliche Objekte
-analysieren Sie vergleichbare Objekte in den Anzeigen der Printmedien
-lesen Sie die aktuellen Grundstücksmarktberichte Ihrer Region
(gegen Entgelt bei den Kommunen erhältlich)
-so ermitteln Sie den marktrelevanten Angebotspreis Ihrer Immobilie
-erstellen Sie ein attraktives Exposé aus all den o.g. Daten und Recherchen
-legen Sie ein bis zwei Tage in der Woche fest für zukünftige Besichtigungstermine
-bleiben Sie bei den Verkaufsgesprächen emotional neutral
-lassen Sie den Interessent sich in Ihrer Immobilie zu Hause fühlen
-stellen Sie gezielte Fragen zur Identität des potentiellen Käufers und dessen Vorhaben
-beachten Sie das Geldwäschegesetz (GWG)
-bereiten Sie alle Verkaufsunterlagen für die finanzierende Bank des Käufers vor
-prüfen Sie den Kaufvertragsentwurf zusammen mit Ihrem Käufer,
räumen Sie alle offenen Fragen VOR dem Notartermin aus
-wir empfehlen zu Ihrer Sicherheit eine Schlüssel- bzw. Objektübergabe erst nach Geldeingang

Der Veräußerungsprozess nimmt in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch, bringen Sie also viel Geduld und Verhandlungsgeschick mit

Wenn Sie sich doch nicht selbstsicher sind
und
der Verkaufsablauf Ihnen zu stressig und zeitaufwendig erscheint,
SIND WIR GERNE FÜR SIE DA!
Kontaktieren Sie uns unter 06894-8950438

KUNDENZUFRIEDENHEIT ist unser tägliches Ziel!

Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs  Immobilien
66386 St.Ingbert
www.sachs-immo.de

 

PS:   GwG
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/zoll-geldwaeschepraevention.html

Geldwäsche im Sinne des Geldwäschegesetztes (GwG) ist eine Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB). Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung kriminell erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung der wahren Herkunft.

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