
die Energieeffizienz aller Wohngebäuden wird im Energieausweis dargestellt
und ist Pflicht in Deutschland ,
auf EU-Ebene für Wohngebäude von Klasse G auf mindestens Klasse F hochgestuft = ist Pflicht ab 2030
alle Anforderungen sind gesetzlich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt
Im Energieausweis wird der Energieverbrauch bei Bestandsimmobilien angegeben,
daraus kann der Modernisierungsbedarf abgeleitet werden
Gültigkeit eines Energieausweises max. 10 Jahre,
danach muss er neu beantragt werden
Sie brauchen einen Energieausweis, wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen
Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Es sollen Mindeststandards für die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden eingeführt werden, sogenannte „MEPS“ (minimum energy performance standards).
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis : wird anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt
und
Bedarfsausweis : wird anhand technischer Daten des baulichen Zustands und der Heizungsanlage
nähere Details können Sie bei einem unserer Energieberater erfahren,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter:
https://www.sachs-immo.de/energieausweis/
Sachs Immobilien